Reise­versicherungen

»Reisen ist besonders schön, wenn man nicht weiß, wohin es geht. Aber am allerschönsten ist es, wenn man nicht mehr weiß, woher man kommt.«

Was ist eine Reise-Rück­tritts­versicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet dir die Stornokosten, die du bezahlen musst, wenn du deine Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst und stornieren musst.

Die Reise-Rücktrittsversicherung zahlt

  • Bei unerwarteter schwerer Erkrankun
  • Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
  • Im Todesfall oder bei schwerer Unfallverletzung
  • Bei Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bei Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Bei Impfunverträglichkeit
  • Bei Organspende/-empfang
  • Bei erheblichem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum
  • Bei unerwarteter gerichtlicher Ladung
  • Bei Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
  • Bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit,
    Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel
  • Für Schüler und Studenten
    – im Falle einer Wiederholungsprüfung in der Reisezeit oder bis zu 14 Tage danach
    – im Falle einer Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
  • Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
    – aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
    – aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
  • Bei Erkrankung, Unfall oder Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
  • Bei unerwarteter Heimplatzzuweisung und erforderlichem Einzug in der Reisezeit
  • Bei Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland

 

Bei Nichtantritt der Reise

  • Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei
    Teilstornierung durch eine mitreisende Person

 

Bei verspätetem Reiseantritt

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

 

Bei Umbuchung der Reise

  • Erstattung der Umbuchungskosten aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis 30,– EUR

 

Bei Versäumnis des Kreuzfahrtschiffes und erforderlicher Nachreise

  • Erstattung der Nachreise-Mehrkosten aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
    um mehr als 2 Stunden bis 1.500,– EUR

 

Bei Erhalt eines preisgünstigeren Angebotes einer Flug-Pauschalreise (Bestpreis-Garantie)

  • Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Reisepreis und dem binnen 7 Tagen
    nach Reisebuchung erhaltenem Konkurrenzangebot, bis zu einem Anteil vom Reisepreis von 20 %

Die Reise-Abbruchversicherung wird in der Regel zusammen mit der Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen. Sie beginnt mit dem Besteigen des ersten gebuchten Verkehrsmittels der Reise. Sie zahlt:

  • Bei unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
  • Im Todesfall oder bei schwerer Unfallverletzung
  • Bei Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bei Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Bei Impfunverträglichkeit
  • Bei Organspende/-empfang
  • Bei erheblichem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum
  • Bei unerwarteter gerichtlicher Ladung
  • Bei Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
  • Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
    – aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
    – aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
  • Bei Erkrankung, Unfall oder Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
  • Bei Extremwetter oder geologischem Ereignis am Urlaubsort

 

Bei Abbruch der Reise

  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B.
    Übernachtung und Verpflegung)
    Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte
    (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der
    zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird

 

Bei Unterbrechung der Reise

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht
    genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer

 

Bei verspäteter Rückreise

  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B.
    Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten

 

Bei Unterbrechung von Rundreisen oder Kreuzfahrten

  • Erstattung der Beförderungskosten vom Ort der Unterbrechung bis zur Reisegruppe

Unterschied "Einmalige Reiserücktrittversicherung" und "Jahresversicherung"

Einmalige Reiserücktrittversicherung

  • gilt nur für eine bestimmte Reise
  • als Familien gelten max. 2 Erwachsene  + mindestens ein Kind (max. 7 Kinder) bis zum 21. Lebensjahr

Jahresvertrag Reiserücktrittversicherung

  • gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres in Höhe der Versicherungssumme
  • verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt
  • als Familie gelten auch Paare bzw. zwei Erwachsene
  • max. Kinder bis zum 26. Lebensjahr

Meine Empfehlung:

Für Vielreisende empfehle ich immer die Jahresversicherung, da sie nur wenig teurer als die Einzelversicherung ist. Schon bei der zweiten Reise rentiert sie sich.

Aber Achtung: Sie verlängert sich jedes Jahr, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.

Reise-Rücktrittversicherung inkl. Reise-Abbruch