Reise­versicherungen

»Reisen ist besonders schön, wenn man nicht weiß, wohin es geht. Aber am allerschönsten ist es, wenn man nicht mehr weiß, woher man kommt.«

Was ist eine Reise-Rück­tritts­versicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Dir die Stornokosten, die du bezahlen musst, wenn du deine Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst und stornieren musst.

Die Reise-Rücktrittsversicherung zahlt

  • Bei unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
  • Im Todesfall oder bei schwerer Unfallverletzung
  • Bei Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bei Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Bei Impfunverträglichkeit
  • Bei Organspende/-empfang
  • Bei erheblichem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum
  • Bei unerwarteter gerichtlicher Ladung
  • Bei Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
  • Bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit,
    Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel
  • Für Schüler und Studenten
    – im Falle einer Wiederholungsprüfung in der Reisezeit oder bis zu 14 Tage danach
    – im Falle einer Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
  • Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
    – aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
    – aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
  • Bei Erkrankung, Unfall oder Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
  • Bei unerwarteter Heimplatzzuweisung und erforderlichem Einzug in der Reisezeit
  • Bei Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland

Bei Nichtantritt der Reise

  • Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei
    Teilstornierung durch eine mitreisende Person

Bei verspätetem Reiseantritt

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

Bei Umbuchung der Reise

  • Erstattung der Umbuchungskosten aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis 30,– EUR

Bei Versäumnis des Kreuzfahrtschiffes und erforderlicher Nachreise

  • Erstattung der Nachreise-Mehrkosten aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
    um mehr als 2 Stunden bis 1.500,– EUR

Bei Erhalt eines preisgünstigeren Angebotes einer Flug-Pauschalreise (Bestpreis-Garantie)

  • Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Reisepreis und dem binnen 7 Tagen
    nach Reisebuchung erhaltenem Konkurrenzangebot, bis zu einem Anteil vom Reisepreis von 20 %

Die Reise-Abbruchversicherung wird in der Regel zusammen mit der Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen. Sie beginnt mit dem Besteigen des ersten gebuchten Verkehrsmittels der Reise. Sie zahlt:

  • Bei unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
  • Im Todesfall oder bei schwerer Unfallverletzung
  • Bei Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bei Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Bei Impfunverträglichkeit
  • Bei Organspende/-empfang
  • Bei erheblichem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum
  • Bei unerwarteter gerichtlicher Ladung
  • Bei Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
  • Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
    – aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
    – aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
  • Bei Erkrankung, Unfall oder Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
  • Bei Extremwetter oder geologischem Ereignis am Urlaubsort

Bei Abbruch der Reise

  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B.
    Übernachtung und Verpflegung)
    Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte
    (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der
    zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird

Bei Unterbrechung der Reise

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht
    genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer

Bei verspäteter Rückreise

  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B.
    Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten

Bei Unterbrechung von Rundreisen oder Kreuzfahrten

  • Erstattung der Beförderungskosten vom Ort der Unterbrechung bis zur Reisegruppe

Unterschied "Einmalige Reiserücktrittversicherung" und "Jahresversicherung"

Einmalige Reiserücktrittversicherung

  • gilt nur für eine bestimmte Reise
  • enthält 20% Selbstbehalt bei ambulanter Behandlung von unerwarteten und schweren Krankheiten 
  • als Familien gelten max. 2 Erwachsene  + mindestens ein Kind (max. 7 Kinder) bis zum 21. Lebensjahr

Jahresvertrag Reiserücktrittversicherung

  • gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres in Höhe der Versicherungssumme
  • verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt
  • als Familie gelten auch Paare bzw. zwei Erwachsene
  • max. 7 Kinder bis zum 26. Lebensjahr
  • Selbstbeteiligung entfällt

Meine Empfehlung:

Für Vielreisende empfehle ich immer die Jahresversicherung, da sie nur wenig teurer als die Einzelversicherung ist. Schon bei der zweiten Reise rentiert sie sich.

Außerdem ist die Jahresversicherung bei hochpreisigen Reisen häufig beträchtlich günstiger als die Einmalversicherung.

Aber Achtung: Sie verlängert sich jedes Jahr, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.

 

Reise-Rücktrittversicherung inkl. Reise-Abbruch